Lizenzvertrag

zwischen

InnoCard International GmbH,
Bedburger Weide 1,
47551 Bedburg-Hau

im folgenden Lizenzgeber

und

Dr. Diether Knof, Barckhausenstraße 61, 21335 Lüneburg
Borg Enders, 523 Saucon View Drive, Bethlehem 18015, PA, USA

im folgenden Lizenznehmer

Die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich und nicht exklusiv zugunsten des Lizenznehmers zu den nachfolgenden Bedingungen:

§ 1
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, die 48 Spielkartenbilder des Doppelkopfspieles mit französischem und internationalen Bild der Marke InnoCard International GmbH sowie aus den Spielkartenbildern erstellte Grafiken (abgeleitete Werke) ausschließlich für das nachfolgend genannte nichtkommerzielle Projekt zu verwenden:
    FreeDoko 
FreeDoko ist ein Doppelkopf-Programm, das als freie Software unter der GPL lizensiert ist.

§ 2
Schutzbereich

Der Lizenzgeber erklärt, dass er dazu berechtigt ist, über die in § 1 genannten Bildrechte frei zu verfügen.

§ 3
Lizenzgebühr

Für das in § 1 eingeräumte Nutzungsrecht ist an den Lizenzgeber keine Lizenzgebühr zu zahlen. 

§ 4
Urhebervermerk, Warenzeichen

(1) Die überlassenen Spielkartenbilder oder das Nutzungsrecht hieran darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers über den vereinbarten Vertragszweck hinaus weder ganz noch in Teilen kopiert, gespeichert, vertrieben, übermittelt, übertragen oder anders verwertet werden.
Die überlassenen Spielkartenbilder oder das Nutzungsrecht hieran darf nicht verkauft, verliehen, abgetreten, vermietet, vertrieben, sublizensiert oder auf anderem Weg übertragen werden, außer zum Zwecke der Bearbeitung im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks.
Dies gilt ebenso für daraus abgeleitete Werke.

(2) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, auf den Lizenzgeber wie folgt hinzuweisen:
  Verwendung der Spielkartenbilder mit Genehmigung der InnoCard International GmbH.

Die InnoCard International GmbH wird auf der deutschen sowie englischen Startseite von FreeDoko (http://free-doko.sourceforge.net/de/ sowie http://free-doko.sourceforge.net/en/) und auf der Kontaktseite mit Namen, Logo und Adresse aufgeführt.

§ 5
Nutzung der Spielkartenbilder

(1) Der Lizenzvertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft bis zum 31. Dezember 2014. 

Beide Vertragspartner sind dazu berechtigt, den Lizenzvertrag fristlos zu kündigen, wenn einer der Vertragspartner in schwerwiegender Weise gegen die Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag verstößt.

(2) Bei Ablauf des Lizenzvertrages fallen die eingeräumten Rechte uneingeschränkt an den Lizenzgeber zurück. Der Lizenznehmer ist nicht dazu berechtigt, die eingeräumten Rechte weiterhin zu nutzen.

(3) Der Lizenznehmer verpflichtet sich nach Ablauf des Lizenzvertrages die lizensierten Spielkartenbilder sowie davon abgeleiteten Werke von der FreeDoko-Internetpräsenz http://free-doko.sourceforge.net/ zu entfernen.

§ 6
Schlussbestimmungen 

(1) Mündliche Nebenreden neben diesen Lizenzvertrag bestehen zwischen den Parteien nicht. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Lizenzvertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Klauseln durch solche zu ersetzen, die wirksam sind und durch die nach Möglichkeit derselbe wirtschaftliche Erfolg erzielt wird.

(3) Ergänzend gelten die Bestimmungen der deutschen Gesetze.

(4) Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag ist Bedburg-Hau.


11. November 2013
